(1) – Die Regelung betreffend der Mitgliederbeiträge kann hier gelesen werden.
(2) – Die Angabe einer gesetzlichen Vertretung ist für Jugendliche unter 18 Jahren Pflicht. Eintrittsmeldungen werden der gesetzlichen Vertretung per E-Mail zur Kenntnisnahme zugestellt.
(3) – Die Statuten können hier gelesen werden. Der Schwimmclub Herzogenbuchsee übernimmt vor oder nach dem Training keine Haftung für die Teilnehmer:innen. Versicherung ist Sache der Mitglieder:innen. Der Schwimmclub Herzogenbuchsee bietet keinen Versicherungsschutz bei Unfall, Krankheit, Diebstahl oder Haftpflicht und lehnt jegliche Haftung ab.
(4) – Das Vereinsjahr des Schwimmclubs HERZ dauert vom 1. August bis 31. Juli. Ein Austritt muss dem Verein schriftlich (per Austrittsformular, E-Mail, Post) vor dem 31. Juli gemeldet werden, ansonsten ist der Mitgliederbeitrag für das angebrochene Vereinsjahr geschuldet.
(5) – Mit dem Eintritt in den Schwimmclub HERZ erklärt jedes neue Aktivmitglied, ob es mit der Verwendung und Veröffentlichung seiner Bilder, die im Rahmen von Vereinsaktivitäten gemacht wurden, auf www.schwimmherz.ch und Instagram einverstanden ist. Eine Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden. Bei Kindern unter 18 Jahren entscheidet die gesetzliche Vertretung.